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Archiv für Oktober 25th, 2010

Kommt die Gleichstellung im Steuerrecht?

Die erbschaftsteuerliche Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnern ist verfassungswidrig. Jetzt wackelt auch die Benachteiligung beim Steuersplitting. Von Steffen Bayer (Fachanwalt für Steuerrecht)

Das seit dem Jahr 2001 bestehende Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft ist mittlerweile in den meisten rechtlichen Belangen mit der Ehe gleichgestellt. So gelten etwa im Güterrecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht sowie beim Versorgungsausgleich weitestgehend gleiche Regelungen wie bei der Ehe. An einer Gleichstellung fehlt es jedoch nach wie vor im Steuerrecht. So müssen Lebenspartner beim Einkommen- und Erbschaftsteuerrecht immer noch Nachteile gegenüber Ehegatten hinnehmen. Bezüglich der Erbschaftsteuer war dies zuletzt Gegenstand zweier Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

BVerfG: Schutz von Ehe und Familie rechtfertigt keine Diskriminierung

Während Ehegatten der günstigen Steuerklasse I unterfallen und unabhängig von der Höhe der Erbschaft aktuell Steuersätze zwischen sieben und 30 Prozent zu entrichten haben, werden Lebenspartner in die Steuerklasse III eingeordnet, die derzeit Steuersätze zwischen 30 und 50 Prozent vorsieht. Bis Ende des Jahres 2008 stand Ehepartnern zudem ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 307.000 Euro und ein besonderer Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro zu, während Lebenspartnern aufgrund ihrer Einordnung in Steuerklasse III lediglich einen Freibetrag in Höhe von 5.200 Euro und keinerlei Versorgungsfreibetrag erhielten.

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Politik verhindert Ehe-Öffnung

In Australien brodelt es: Eine Mehrheit der Bevölkerung spricht sich für die Ehe-Öffnung aus, doch sowohl Premierministerin Julia Gillard als auch die konservative Opposition wollen keine Abstimmung ohne Fraktionszwang zulassen.

Anlass für den Streit ist ein Gesetzentwurf der grünen Senatorin Sarah Hanson-Young, die sämtliche Geschlechtszuordnungen im Eherecht streichen will. Nicht nur der konservative Oppositionsführer Tony Abbott läuft gegen die Homo-Ehe Sturm, auch die sozialdemokratische Regierungschefin Julia Gillard lehnt eine Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben ab. Sie verweist dabei auf einen Parteitagsbeschluss: “Wir glauben, dass unser Ehegesetz richtig ist, das die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert”, erklärte die unverheiratete Gillard, die sich im zweiten Satz stets homofreundlich gibt: “Aber wir haben als Regierung Schritte unternommen, um die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren sicherzustellen.”

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